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News

15.09.2016 21:30

Ein paar Bemerkungen zum Belegarztwesen


Wenngleich die belegarzttypische Versorgungsform weltweit als Standard in den verschiedenen Gesundheitssystemen etabliert ist, so spielt das Belegarztsystem in Deutschland mit weniger als 6.000 Belegärztinnen und Belegärzten insgesamt und knapp 400 Belegärztinnen und Belegärzten in der Urologie eine untergeordnete Rolle bei insgesamt fallender Tendenz.  Warum ist das so, obwohl dieses Versorgungssystem doch aus unterschiedlicher Sichtweise so viele Vorteile birgt? 

 * Aus Sicht der Patienten: 

So viel Praxis wie möglich, so wenig Klinik wie nötig - Nach diesem Grundsatz erlebt der Patient die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durch den Wegfall eines Arztwechsels zwischen den Systemen. Da der Belegarzt seine Patienten genau kennt, erspart er diesem unnötige Fragen, lästige Doppeluntersuchungen sowie den häufig auftretenden Informationsverlust durch mangelhafte Information aus dem stationären Geschehen an den weiterbehandelnden Arzt. 

* Aus Sicht des zuweisenden Kollegen: 

Die Personalunion von niedergelassenem Facharzt und Klinikarzt/Operateur stellt sicher, dass der Patient im Verlaufe der Diagnostik und Therapie nicht mit unterschiedlich akzentuierten Aussagen und Prognosen konfrontiert wird. Die Versorgung auf Facharztniveau gewährleistet eine niedrigere Komplikationsrate, verkürzte präoperative Phasen und eine optimierte postoperative Kontrolle. 

* Aus Sicht der Kostenträger: 

Spätestens seit Einführung der DRG-Honorierung in der stationären Vergütung konnte der Beweis erbracht werden, dass der finanzielle Aufwand für die belegärztlich-stationäre Betreuung der Patienten, erfasst über die Kalkulationshäuser des INEK, deutlich unter den Kosten der stationären Betreuung in Hauptabteilungen liegt. Ein Vorteil, der mittlerweile von den Kassen auch nicht mehr in Abrede gestellt wird. 

* Aus Sicht der onkologischen Versorgung: 

Die ideale Verknüpfung der ambulanten Versorgung mit den zweifellos bestehenden Vorzügen des stationären belegärztlichen Versorgungsanteiles (Transfusionswesen, zentrale Zubereitung von Chemotherapeutika, operativen Einrichtungen, Isolationsmöglichkeiten, Bereithaltung intensivmedizinischer Maßnahmen bis hin zur Reanimation) stellt die optimale Betreuung des onkologischen Patienten sicher. Gerade für die im Rahmen der Onkologievereinbarung beschriebenen Maßnahmen und Voraussetzungen sind von keiner Berufsgruppe derart umfassend anzubieten wie durch den klassischen Belegarzt.  

Alternative Versorgungsformen wie den Einkauf von „Konsiliarleistungen“ durch Hauptabteilungen, um ihr operatives/fachärztliches Leistungsangebot zu erweitern, sind nicht zuletzt durch jüngst ergangene Gerichtsurteile als Fehlentwicklungen entlarvt worden. 

Es bleibt daher zu hoffen, dass es gelingt, gerade in den Zeiten knapper werdender Ressourcen im Gesundheitssystem, junge Kolleginnen und Kollegen mit guter urologischer und onkologischer Ausbildung zu motivieren, sich in dieser, von verwaltungstechnischen Repressalien noch weitestgehend verschonten Versorgungsform, zu verwirklichen.